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Aufenthaltstitel in Deutschland- Ein Beitrag von RA Thomas Eschle, Stuttgart

  Aufenthaltstitel in Deutschland- Ein Beitrag von RA Thomas Eschle, Stuttgart   Es gibt in Deutschland folgende Aufenthaltstitel (Auswahl):   1.      Das Visum ,  § 6 AufenthaltsG       A. Das Schengenvisum für bis zu 90 Tagen Aufenthalt, § 6 I Nr.1 AufenthaltsG B. Längerfristiger Aufenthalt – das nationales Visum, § 6 III AufenthaltsG Zuerst stellen Sie bei der Botschaft/Konsulat Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: Sie leitet Ihre Daten an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt (siehe B) in Deutschland bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.  Wir beraten und begleiten wir sie anwaltlich bei den Visaverfahren, die oft sehr zäh sind und lange dauern.  2.      Befristete Aufenthaltserlaubnis , § 7 AufenthaltsG   https://www.rechtsanwalt-eschle.de/auslaenderrecht/aufenthaltserlaubnis/ 3.      Die unbefristete Niederlassung